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Satzung des Stadtsportbundes der Stadt Lohmar Name, Sitz und Zweck
§ 2 Der Stadtsportbund Lohmar e.V. vereinigt alle sporttreibenden Vereine der Stadt Lohmar, die Mitglied eines Fachverbandes sind, als Mitglieder.2. Zur Ereichung seines Zweckes hat der Stadtsportbund folgende Aufgaben:
Mitgliedschaft
2. Der Stadtsportbund kommt seinen finanziellen Verpflichtungen durch Erhebung einer Umlage von seinen Mitgliedern nach. Die Höhe der Umlage wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt. 3. Die Mitgliedschaft des Vereins erlischt
5. Der Ausschluss eines Vereines kann durch die Mitgliederversammlung bei Verstößen gegen die Satzung ausgesprochen werden. Die Organe des Stadtsportbundes
Die Mitgliederversammlung
2. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Der Beschluss über die Ausschluss eines Vereins bedarf einer Mehrheit von zwei Drittel der stimmberechtigten Stimmen. Ebenso Beschlüsse über Satzungsänderungen. 3. Bei der Abstimmung hat jeder Verein eine Stimme. 4.Die Mitgliederversammlung tritt nach Bedarf, jedoch wenigstens einmal im Jahr zusammen. Sie wird vom Vorstand einberufen. Die Einladung zur Mitgliederversammlung ist spätestens 14 Tage vor dem angesetzten Termin abzusenden. Der Vorstand
2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. 3. Dem Vorstand obliegt die Leitung des Stadtsportbundes. Er führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus. 4. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder von Ihnen ist alleinvertretungsberechtigt. Auflösung
2. Ein bei Auflösung eventuell vorhandenes Vermögen des Stadtsportbundes soll an die Stadt Lohmar übergehen. Mit der Auflage, diese Mittel zur Förderung des Sports in der Stadt Lohmar zu verwenden. 3. Die Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 27. Februar 1991 beschlossen. Lohmar, den 6. März 1991
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