Schriftgröße: - + » Aufgaben
Ereichung seines Zweckes hat der Stadtsportbund folgende Aufgaben:

  1. Förderung und Sicherung der Zusammenarbeit aller Sportvereine.
  2. Auf Antrag Vertretung seiner Mitglieder gegenüber den Behörden und in der Öffentlichkeit, soweit dies nicht durch den einzelnen Verein geschieht.
  3. Förderung des Sportstättenbaues und Mithilfe bei der Erhebung über den Stand der Sportstätten und deren Einrichtungen.
  4. Weitere Aufgabe ist es, auf Antrag der Stadt Lohmar Stellungnahmen zu Anträgen der Vereine abzugeben.
  5. Förderung der aktiven sportlichen Betätigung, wie Organisation von Stadtmeisterschaften und Veranstaltungen von Sportwerbewochen, Werbung für das Sportabzeichen und Durchführung der Prüfungen.
  6. Förderung der Zusammenarbeit zwischen Stadt, Schulen und Vereinen.
  7. Die Schulen können zu den Versammlungen des Stadtsportbundes beratende Vertreter senden.

Der Stadtsportbund verfolgt seine Ziele nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit und unter Ausschluss von parteipolitischen, konfessionellen, beruflichen und rassistischen Gesichtspunkten. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

Es darf kein Mitglied (Person) durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Stadtsportbundes fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Er verfolgt diese Ziele ausschließlich und unmittelbar auf gemeinnütziger Grundlage im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

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